Ausbildung zur Friseurin/ zum Friseur
Was machen Friseure?
Friseure empfangen, betreuen und beraten Kunden. Sie waschen, pflegen, schneiden und stylen Haare mit verschiedenen Techniken und informieren ihre Kunden über aktuelle Frisuren-Trends. Friseure gestalten Hochsteckfrisuren, arbeiten Haarverlängerungen ein und erstellen ein typgerechtes Make-up. Darüber hinaus tönen, färben oder blondieren sie Haare und verkaufen Styling- und Haarpflegeprodukte.
Typische Aufgabengebiete von Friseuren sind z.B.:
Friseur-Dienstleistungen
- Pflegen des Haares und der Kopfhaut
- Haarschneiden
- Gestalten von Frisuren
- Haare dauerhaft umformen/ glätten
- Farbverändernde Haarbehandlungen
- Dekorative Kosmetik und Maniküre
Betriebsorganisation:
- Organisation von Betriebs- und Arbeitsabläufen
- Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen
- Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene
- Informations- und Kommunikationssysteme
Marketing:
- Werbung, Präsentation und Preisgestaltung
- Kundenbindung
Persönliche Voraussetzungen
- Kontaktfreudigkeit
- Handwerkliches Geschick
- Kreativität
- Ein gepflegtes Äußeres und gute Umgangsformen
Aufnahmevoraussetzungen
Rechtlich ist kein Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe jedoch überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein.
Ausbildungsdauer:
Die duale Ausbildung zur Friseurin/ zum Friseur dauert drei Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Inhalte der Ausbildung
Die schulischen Lerninhalte basieren u.a. auf der Ausbildungsverordnung und dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zum Friseur/ zur Friseurin und gliedern sich wie folgt:
- Deutsch/ Kommunikation
- Fremdsprache/ Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religion
Der berufsbezogene Lernbereich ist in 13 Lernfelder unterteilt:
Grundstufe
- In Ausbildung und Beruf orientieren
- Kunden empfangen und betreuen
- Haare und Kopfhaut pflegen
- Frisuren empfehlen
- Haare schneiden
Fachstufe 1
- Frisuren erstellen
- Haare dauerhaft umformen
- Haare tönen
- Haare färben und blondieren
Fachstufe 2
- Hände und Nägel pflegen und gestalten
- Haut dekorativ gestalten
- Betriebliche Prozesse mitgestalten
- Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen
Grundstufe
16 Wochenstunden /
Schultage: Dienstag und Donnerstag
Fachstufe 1
8 Wochenstunden /
Schultag: Mittwoch
Fachstufe 2
8 Wochenstunden /
Schultag: Montag
Unterrichtsorganisation
Jahrgangsstufe
Wochenstunden
Schultage
Grundstufe
Fachstufe 1
Fachstufe 2
16
8
8
Dienstag und Donnerstag
Mittwoch
Montag
Abschlüsse und Berechtigungen
Gestreckte Gesellenprüfung
Die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk ist zweigeteilt. Nach etwa 1,5 Jahren findet der erste Teil der Gesellenprüfung (GPI) in der Theorie (Lernfelder 1- 7) sowie eine praktische Prüfung in klassischen Friseurtechniken statt.
Der zweite Teil der Gesellenprüfung (GPII) ca. 36 Monaten umfasst ebenfalls die Theorie (Lernfelder 8 – 13 und Wirtschafts- und Sozialkunde) sowie eine praktische Prüfung in modernen Friseurtechniken. Zum Bestehen der Prüfung erforderliche Prüfungsteile können maximal zweimal wiederholt werden.
Sekundarbschluss I
Am Ende der Berufsausbildung erwerben Auszubildende mit dem Berufsschulabschluss und erfolgreicher Abschlussprüfung den Sekundarabschluss I.
Bei entsprechenden Voraussetzungen und Leistungen kann auch der erweiterte
Sekundarabschluss I erworben werden. Dieser Abschluss berechtigt zum Besuch der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Klasse 12.
Frau Elke Sindermann
BBS Burgdorf
Berliner Ring 28
31303 Burgdorf
- 05136 8992-0
- 05136 8992-67
- office@bbs-burgdorf.de
Übersicht
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