Friseur/in

Ausbildung zur Friseurin/ zum Friseur

Was machen Friseure?

Friseure empfangen, betreuen und beraten Kunden. Sie waschen, pflegen, schneiden und stylen Haare mit verschiedenen Techniken und informieren ihre Kunden über aktuelle Frisuren-Trends. Friseure gestalten Hochsteckfrisuren, arbeiten Haarverlängerungen ein und erstellen ein typgerechtes Make-up. Darüber hinaus tönen, färben oder blondieren sie Haare und verkaufen Styling- und Haarpflegeprodukte.

Typische Aufgabengebiete von Friseuren sind z.B.:

Friseur-Dienstleistungen

  • Pflegen des Haares und der Kopfhaut
  • Haarschneiden
  • Gestalten von Frisuren
  • Haare dauerhaft umformen/ glätten
  • Farbverändernde Haarbehandlungen
  • Dekorative Kosmetik und Maniküre

Betriebsorganisation:

  • Organisation von Betriebs- und Arbeitsabläufen
  • Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen
  • Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene
  • Informations- und Kommunikationssysteme

Marketing:

  • Werbung, Präsentation und Preisgestaltung
  • Kundenbindung

Persönliche Voraussetzungen

  • Kontaktfreudigkeit
  • Handwerkliches Geschick
  • Kreativität
  • Ein gepflegtes Äußeres und gute Umgangsformen

Aufnahmevoraussetzungen

Rechtlich ist kein Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe jedoch überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein.

Ausbildungsdauer:

Die duale Ausbildung zur Friseurin/ zum Friseur dauert drei Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Inhalte der Ausbildung

Die schulischen Lerninhalte basieren u.a. auf der Ausbildungsverordnung und dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zum Friseur/ zur Friseurin und gliedern sich wie folgt:

Grundstufe

16 Wochenstunden /

Schultage: Dienstag und Donnerstag

Fachstufe 1

8 Wochenstunden /

Schultag: Mittwoch

Fachstufe 2

8 Wochenstunden /

Schultag: Montag

Unterrichtsorganisation

Jahrgangsstufe

Wochenstunden

Schultage

Grundstufe

Fachstufe 1

Fachstufe 2

16

8

8

Dienstag und Donnerstag

Mittwoch

Montag

Abschlüsse und Berechtigungen

Gestreckte Gesellenprüfung

Die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk ist zweigeteilt. Nach etwa 1,5 Jahren findet der erste Teil der Gesellenprüfung (GPI) in der Theorie (Lernfelder 1- 7) sowie eine praktische Prüfung in klassischen Friseurtechniken statt.

Der zweite Teil der Gesellenprüfung (GPII)   ca. 36 Monaten umfasst ebenfalls die Theorie (Lernfelder 8 – 13 und Wirtschafts- und Sozialkunde) sowie eine praktische Prüfung in modernen Friseurtechniken. Zum Bestehen der Prüfung erforderliche Prüfungsteile können maximal zweimal wiederholt werden.

Sekundarbschluss I

Am Ende der Berufsausbildung erwerben Auszubildende mit dem Berufsschulabschluss und erfolgreicher Abschlussprüfung den Sekundarabschluss I.

Bei entsprechenden Voraussetzungen und Leistungen kann auch der erweiterte

Sekundarabschluss I erworben werden. Dieser Abschluss berechtigt zum Besuch der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Klasse 12.

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Ansprechpartner*in

Frau Elke Sindermann

Anmeldung

BBS Burgdorf
Berliner Ring 28
31303 Burgdorf

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